Tausch

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Der Tausch ist eine rechtswirksame gegenseitige Übertragung von Gütern, Dienstleistungen und/oder Werten zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen. Der Tausch wird abgegrenzt von der Gabe und von der Schenkung durch das jeweils einseitige aktive Handeln aus eigenen Motiven.

Tausch im Tauschring

Der Begriff "Tausch" wird im Zusammenhang von Tauschringen sehr unterschiedlich verwendet:

  • Tausch als ökonomischer Tausch (siehe unten), der ohne Tauschring als Mittler auskommt.
  • Tausch im weitesten Sinne als "Austausch" von Waren und Dienstleistungen, unabhängig von der Art der Verrechnung.
  • Tausch im speziellen Sinne als eine einzelne Transaktion im Tauschring. Der Leistungsgeber erbringt im Vertrauen auf das Leistungsversprechen eine Leistung, der Leistungsempfänger quittiert den Erhalt mit einem Tauschbeleg. Zwischen den Konten von Leistungsnehmer und Leistungsgeber wird ein entsprechender Betrag an Verrechnungseinheiten verbucht.

Ökonomischer Tausch

In der üblicheren Bedeutung kommt eine "Tausch" ohne einen Tauschring als Mittler aus.

Recht

Der Tausch beruht auf den gesellschaftlichen Institutionen des Eigentums- und des Vertragsrechtes. Das BGB verweist im § 480 direkt auf den Kauf und behandelt den Tausch lediglich mit einem Satz:

Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.

Eine Voraussetzung für die rechtliche Wirksamkeit eines Tausches ist in jedem Fall die Verfügung über die Tauschobjekte, sei es in Form einer rein faktischen Verfügungsgewalt oder in Form von Eigentum. Tausch auf Grund eines Besitztitels ist nur selten zulässig – eine Ausnahme macht allerdings die Bodmerei. Weiterhin erfordert die Wirksamkeit eine, meist freiwillige Einigung der Tauschparteien über die Objekte und über die jeweiligen Modalitäten der Eigentumsübertragung. Auch die üblichen Kategorien von Angebot und Annahme können beim Tausch zum Zuge kommen und ebenso die Formvorschriften. So erfordert der Vertrag über einen Grundstückstausch die notarielle Beurkundung.

Wert

Beim ökonomischen Tausch spielen die Vorstellungen vom Wert der Objekte eine zentrale Rolle. Die Tauschparteien werden dem Tauschgegenstand jeweils einen unterschiedlichen Wert beimessen, der auch vom Standpunkt – ob als Anbieter oder als Nachfrager – abhängig ist. Ein vereinbarter Tauschpreis kann dann auch ein wirtschaftlicher Mittelwert zwischen Angebot und Nachfrage sein.

Naturaltausch

Wenn Tauschobjekte in natura getauscht werden, dann spricht man von Naturaltausch (engl. simple barter). Der Naturaltausch ist die ursprünglichste Form des Tauschhandels. Zwei Tauschpartner haben jeweils das, was der andere wünscht.

Geld erleichtert durch seine allgemeine Anerkennung als Zahlungsmittel und durch seine beliebige Teilbarkeit das Tauschen erheblich. Beim Naturaltausch der Objekte müssen immer zwei passende Tauschparteien zusammenfinden. Beispiel:

Anbieter Anton will eine Menge Naturalien, z.B. Holz, abgeben, die Nachfrager Bruno für seinen Kamin dringend braucht. Sein Gegenangebot besteht aus Obst und Gemüse, was Anton als Vegetarier haben möchte. Anton und Bruno müssen sich vor allem über die äquivalenten Mengen einig werden, was viel Zeit in Anspruch nehmen kann.

Dem Naturaltausch haftet also im Vergleich zum Tausch Ware gegen Geld eine niedrige Umsatzgeschwindigkeit an. Gleichwohl gibt es immer wieder Episoden in der Wirtschaftsgeschichte, in denen eine Naturalwirtschaft eine nicht mögliche Geldwirtschaft verdrängt. Das gilt vor allem für Notzeiten, so zum Beispiel für die ersten Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg, in denen der Schwarzmarkt blühte. Ende der 1990er wurden in der ehemaligen Sowjetunion bis zu 60% des Bruttoinlandsprodukts auf diese Weise erwirtschaftet.[1]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise