Haftpflicht
Aus Tauschwiki
Im Tauschring ist es wie im wirklichen Leben, Mitglieder müssen für Schäden aufkommen, die bei Tauschgeschäften entstanden sind. Bei Nachbarschaftshilfen als auch bei Tauschleistungen innerhalb eines Tauschringes spricht der Gesetzgeber von „Gefälligkeitshandlungen“. Nicht jede private Haftpflichtversicherung kommt bei Gefälligkeitshandlungen auf. Damit in einem Schadensfall keine Probleme entstehen, empfehlen wir jedem Mitglied, seine private Haftpflichtversicherung dahingehend zu überprüfen.