Tauschbeleg

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Beispiel für eine Tauschquittung.

Der Tauschbeleg ist ein schriftlicher Beleg über ein Tauschgeschäft. Er erfüllt mehrere Funktionen:

  • Empfangsbestätigung (Quittung) für erhaltene Waren und Dienstleistungen
  • Lieferschein für übergebene Waren
  • Beleg über einvernehmliche Bewertung der übergebenen Waren und Dienstleistungen
  • Buchungsauftrag an die Verrechnungsstelle eines Tauschrings

Nach der Leistungserbringung in einem Tauschring füllen üblicherweise Leistungsnehmer und Leistungsgeber gemeinsam einen Tauschbeleg aus. Der Leistungsnehmer bestätigt den Erhalt von Waren und Dienstleistungen. Der Leistungsgeber bestätigt sein Einverständnis mit der Bewertung (Preis) der Leistung in Verrechnungseinheiten.

Üblicherweise reicht der Leistungsgeber den Beleg bei der Verrechnungsstelle ein, um eine Verrechnung zu veranlassen. Die Verrechnungsstelle prüft, ob der Tausch entsprechend der Limits und anderer Tauschregeln verbucht werden kann. Sie zieht dann den entsprechenden Betrag dem Konto des Leistungsnehmers ab und schreibt ihn dem Konto des Leistungsgebers gut.

Äußere Form des Tauschbelegs

Ein vollständiger Tauschbeleg enhält diese Elemente:

  • Name und Kontonummer des Leistungsgebers
  • Name und Kontonummer des Leistungsnehmers
  • Beschreibung der erbrachten Leistung
  • Bewertung der Leistung in Verrechungseinheiten
  • Datum der Leistungserbringung
  • Unterschrift des Leistungsnehmers
  • Unterschrift des Leistungsgebers

In der Regel werden Tauschbelege in Papierform auf Vordrucken ausgestellt. Üblich sind auch Tauschhefte.

Überweisung statt Tauschbeleg

Manche Tauschringe verstehen Tauschbelege eher wie Überweisungsaufträge. Ihnen reicht es, wenn der Leistungsempfänger die Überweisung eines bestimmten Betrages veranlasst. Dazu verwenden sie Tauschbelege, die äußerlich eher Überweisungsträgern oder Schecks ähneln. Oder sie verzichten ganz auf Papierbelege und gestatten telefonische, mündliche oder per E-Mail versandte Buchungsaufträge. Manche Online-Buchungssysteme (wie Tauschen ohne Geld) ermöglichen auch die direkte Überweisung von Verrechnungseinheiten durch die Mitglieder selbst.

Tauschbeleg als Dokument in Streitfällen

Von beiden Tauschpartnern gemeinsam unterschriebene Originaltauschbelege werden spätestens im Streitfall wichtig. Der Leistungsnehmer kann beweisen, dass der Leistungsgeber der Bewertung (Preis) zugestimmt hat. Der Leistungsgeber kann beweisen, dass der Leistungsnehmer die Leistung tatsächlich erhalten - und angenommen! - hat.