Ehrenamt

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Ein Ehrenamt im ursprünglichen Sinn ist ein ehrenvolles und freiwilliges öffentliches Amt, das nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Man leistet es für eine bestimmte Dauer regelmäßig im Rahmen von Vereinigungen, Initiativen oder Institutionen und kann in einigen Fällen dazu verpflichtet werden. Ein Ehrenamt wird unter Umständen auch aberkannt. Für ehrenamtliche Tätigkeit fällt in manchen Fällen eine Aufwandsentschädigung an. Heute wird „Ehrenamt“ zunehmend gleichbedeutend mit Begriffen wie „Freiwilligenarbeit“, „Bürgerschaftliches Engagement“ verwendet.

Zu den wiederkehrenden Grundsatzdiskussionen bei Tauschringen gehört die Frage, ob die Orga-Tätigkeit rein ehrenamtlich ausgeübt werden soll. In vielen Tauschringen werden Tätigkeiten für die Gemeinschaft in Tauschwährung vergütet. Sie brauchen Einnahmequellen wie Mitgliederbeiträge und sie rechnen die Vergütung üblicherweise über Gemeinschaftskonten ab. Die Vergütung von Gemeinschaftsaufgaben geht meist mit einer Überschuldung der Gemeinschaftskonten einher.

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