Buchführung

Aus Tauschwiki

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DIe Buchführung von Tauschringen besteht aus zwei weitgehend unabhängigen Teilen. Ein Teil der Bücher wird in der gesetzlichen Währung Euro geführt, der andere mittels interner Verrechnungseinheiten des Tauschrings.

Buchführung in Euro

Die Buchführung in Euro von Tauschringen, die als Verein organisiert sind, unterliegt den gleichen Regeln wie die anderer Vereine. Es besteht eine zivilrechtliche Rechenschaftspflicht der gewählten Vorstände gegenüber den Mitgliedern.

Dieser Teil der Buchhaltung müssten in en meisten Fällen sehr überschaubar sein. Bei den meisten deutschen Tauschringen dürften sich die wenigen Zahlungsvorgänge auf Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge und kleinere Spenden, sowie Aufwendungen für Büro, Miete und Veranstaltungen beschränken. Vorstände und Funktionsträger werden üblicherweise nicht in Euro bezahlt. Eine Geschäftstätigkeit des Tauschrings, die von Dritten mit Euro bezahlt wird, dürfte äußerst selten sein. Weil die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Tauschringe prinzipiell ausgeschlossen ist, entfallen die aufwändigen Regelungen für gemeinnützige Vereine.

Buchführung in Verrechnungseinheiten

Die interne Leistungsverrechnung von Tauschgeschäften ohne Euro ist eine Besonderheit von Tauschringen. Die zivilrechtliche Grundlage bilden Satzung und Tauschregeln des Tauschrings. Die Buchführung erfolgt in Verrechnungseinheiten, die nur innerhalb des Tauschrings verwendet werden.

Jedes Mitglied des Tauschrings erhält ein eigenes Konto. Manche Tauschringe richten außerdem Gemeinschaftskonten ein, um Transaktionen zwischen den einzelnen Mitgliedern und dem Tauschring als Ganzes zu ermöglichen. Tauschgeschäfte und andere Transaktionen werden mit Tauschbelegen, Tauschheften und zunehmend mit Software aufgezeichnet.

Berührungspunkte

Zwischen den beiden Bereichen gibt es kaum Berührungspunkte. Tauschringe, die eine Konvertierbarkeit ihrer Tauschwährung erlauben, müssten den Kauf oder Verkauf dieser Tauschwährung gegen Euro in beiden Bereichen verbuchen.

Diskussion

Es ist umstritten, welche gesetzlichen Vorschriften auf die Buchführung in Verrechnungseinheiten anzuwenden sind.

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