Außentausch

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Außentausch bezeichnet ein Tauschgeschäft, bei dem die beiden Tauschpartner Mitglied unterschiedlicher Tauschringe sind und deswegen für die Leistungsverrechnung keine gemeinsame Verrechnungseinheit benutzen können. Es gibt eine Reihe Verfahren, wie die Tauschpartner trotzdem ins Geschäft kommen können.

Geschichte

In der deutschen Tauschringszene wird schon lange diskutiert, wie ein bundesweiter Tausch zwischen Mitgliedern unterschiedlicher Tauschringe ermöglicht werden könne.

Beim Bundestreffen 1997 in Kassel wurde das Außenkonto-Verfahren und ein theoretisches Konzept für ein deutsches "InterLet" vorgestellt.[1] Beim Bundestreffen 1998 in München wurden Außentausch sehr ausführlich diskutiert.[2] Als praktische Beispiele für regionalen Außentausch wurden die Netzwerke im Münchner Umland und in Freiburg vorgestellt. Als Beispiel für überregionalen Außentausch wurde die "Münchner Bettenbörse" für Übernachtungen bei anderen Tauschringen präsentiert. Daneben wurden verschiedene theoretische Modelle besprochen.

Ende 1999 gründete Klaus Kleffmann den bundesweiten Ressourcentauschring (RTR), der bis heute (Stand: 2019) besteht. 2005 gründete Birgit Kargl als Alternative die Verrechnungs-Stelle für Tauschringe (VeSTa), die Ende 2012 wieder eingestellt werden soll. Daneben gibt es weiterhin einzelne regionale Verrechnungssystemen (siehe unten).

Bei den Diskussionen über Außentausch wurde aber oft übersehen, dass tauschringübergreifende Verrechnungssysteme nur eine Möglichkeit von vielen sind, um miteinander ins Geschäft zu kommen. Der Artikel hier soll die Lücke schließen und die ganze Vielfalt der Verfahren aufzeigen, samt ihren jeweiligen Stärken und Schwächen.

Naturaltausch, Kauf, Geschenk

Am einfachsten ist Außentausch, wenn man ihn als Naturaltausch, Kauf oder Geschenk abwickelt.

  • Beim Naturaltausch oder Direkttausch ist das Tauschgeschäft durch die ausgetauschten Waren und Dienstleistungen abgegolten. Es ist keine Verrechung nötig. "Ich putze dir die Fenster, du fährst mich zum Möbelladen" ist Tauschen im ursprünglichsten Sinne.
  • Beim Tausch gegen ein Zahlungsmittel bietet sich die gesetzliche Währung Euro an. Sie ist allgemein verfügbar und kommt ohne komplizierte Verrechnung mehrerer Tauschwährungen aus. Das wäre ein ganz alltäglicher Kauf oder Verkauf.
  • Großzügige Menschen tun anderen Menschen gerne einen Gefallen, ohne gleich eine Gegenleistung zu erwarten. Schenken ist unbürokratisch und bringt die Menschen einander näher.

Diese drei Varianten sind einfach. Jeder versteht sie. Jeder kennt sie. Jeder kann sie verwenden. Mitgliedschaft bei einem Tauschring ist nicht nötig.

Mit Tauschwährung bezahlen?

Manchen Tauschringmitgliedern sind Naturaltausch, Kauf oder Schenken zu mühsam. Sie wollen bei fremden Tauschringen genauso mit ihrer lokalen Tauschringwährung "bezahlen" können, wie bei ihrem eigenen lokalen Tauschring auch.

Den Preis für diese Bequemlichkeit einzelner Mitglieder zahlen die Organisatoren der betroffenen Tauschringe. Entweder weil sie deren Wünsche ablehnen müssen, was manchen Menschen aus persönlichen Gründen schwer fällt. Oder weil sie den organisatorischen Rahmen für so eine Verrechnung bereitstellen müssen, was viel Zeit und Energie kostet.

Oft zahlt auch der gesamte Tauschring einen hohen Preis, wenn die Orga leichtgläubig oder fahrlässig Außentauschgeschäften zustimmt, die den Tauschring als Ganzes verpflichten (etwa durch Verträge mit Clearingstellen) oder der Tauschringgemeinschaft Schulden aufbürdet (auf den Gemeinschaftskonten).

Im Folgenden werden zahlreiche Verfahren beschrieben, wie Leistungen tauschringübergreifend verrechnet werden können. Je bequemer das Verfahren für die einzelnen Mitglieder sein soll, umso größer wird der Aufwand für die Orgas der betroffenen Tauschringe. Es gibt aber auch Verfahren, wie einzelne Mitglieder Außentauschgeschäfte verrechnen können, ohne die Orgas zu behelligen.

"Stunden" sind keine allgemeingültige Währung

Manche Mitglieder von Zeittauschringen scheinen "Stunden" für eine Art allgmeingültige Währung zu halten. Sie erwarten deswegen ganz selbstverständlich, dass es möglich sei, "Stunden" zwischen Mitgliedern unterschiedlicher Zeittauschringe zu "überweisen".

Keine einheitliche Definition

Mit dem Wunsch nach einer allgemeingültigen Zeitwährung sind diese Tauschringmitglieder nicht allein. Es gibt neben Zeittauschringen und Zeitbanken eine große Vielfalt experimenteller Zeitwährungen. Sie haben unterschiedlichste Vorstellungen, wie dieses Geld geschöpft, gedeckt und wieder vernichtet werden soll.

Eine einheitliche Zeitwährung hat sich bisher nicht durchgesetzt. Es gibt nur ein Sammelsurium kleiner und kleinster Geldexperimente.

Selbst innerhalb der Tauschringlandschaft gibt es unterschiedliche Ansichten. Sie zeigen sich in den ewig wiederkehrenden Grundsatzdiskussionen um Grundeinkommen, Startguthaben, Überschuldung des Verwaltungskontos, sowie um die Konvertierbarkeit und Verhandelbarkeit von "Stunden".

Selbst den Zeittauschringen fehlt ein gemeinsamer Nenner. Sie sind ein Sammelsurium kleiner und kleinster Gruppen, die unterschiedlichste Ziele verfolgen.

Prinzipiell ist der Gültigkeitsbereich von Tauschwährungen auf den einzelnen Tauschring beschränkt. Tauschwährungen sind nichts anderes als eine willkürliche Vereinbarung zwischen den jeweiligen Mitgliedern. Der genaue Inhalt der Vereinbarung wird in der jeweiligen Satzung und jeweiligen Tauschregeln festgeschreiben. Die Mitglieder versprechen sich gegenseitig, diese Vereinbarung einzuhalten.

Jeder Tauschring hat andere Vorstellungen, wie die jeweilige Tauschwährung definiert werden soll. Die einen wollen möglichst große Geldmengen leicht verfügbar machen (etwa durch "Bürgergeld"), die anderen wollen die Geldmenge möglichst klein halten (etwa durch Limits und Umlaufsicherung). Die einen schöpfen ihre Währung aus bodenlosen Gemeinschaftskonten, die anderen achten auf verbindliche persönliche Leistungszusagen.

Es ist sogar umstritten, ob die Tauschwährungen der einzelnen Tauschringe richtige Währungen sind. Manche Tauschringe verstehen sich als Lokalwährung, andere als Mutual Credit System, noch andere behaupten von sich, ganz "ohne Geld" zu tauschen.

Kein einheitlicher Wert

Bei Tauschgeschäften zwischen Mitgliedern unterschiedlicher Tauschringe kann man nicht einmal davon ausgehen, dass alle den gleichen Wertmaßstab verwenden. Werden Preise und Arbeitsleistungen in Zeit oder Euro gemessen? Entspricht eine "Stunde" immer genau einer Stunde Arbeitszeit, oder werden qualifizierte und einfache Tätigkeiten unterschiedlich bewertet? Gibt es einen festen Umrechnungsfaktor zwischen Zeit und Euro (Einheitslohn)?

Und wie sollen diese unterschiedlichen Maßstäbe beim Außentausch ineinander umgerechnet werden? Wenn zum Beispiel Tauschring Tal für eine Arbeitsstunde einen Einheitslohn von 10 Euro, Tauschring Berg dagegen von 20 Euro festlegt, soll dann eine "Stunde" in Berg einer oder zwei "Stunden" in Tal entsprechen?

Stunden messen die Dauer einer Tätigkeit

Trotz allem ist im Folgenden einheitlich von "Stunden" die Rede. Damit ist ausdrücklich nicht gemeint, dass Zeit eine einheitliche Währung sei! Stunden sind eine Maßeinheit für Zeit.

Der Begriff "Stunde" folgt hier nur der weit verbreiteten Konvention deutscher Zeittauschringe, den Wert einer Dienstleistung mit der Dauer der geleisteten Arbeit zu beschreiben.

Was wird übertragen?

Da die einzelnen Tauschringe in sich geschlossene Wirtschafts- und Währungssysteme sind, kann zwischen verschiedenen Tauschringen keine Währung "übertragen" oder "überwiesen" werden.

In und zwischen Tauschringen

Die meisten deutschen Tauschringe verwenden ihre Tauschwährung wie ein konvertierbares(!) Zahlungsmittel, auch wenn sie von sich selbst anderes behaupten. Merkmale sind der Sprachgebrauch ("Guthaben", "übertragen", "überweisen", "bezahlen"), die Verwendung von Gemeinschaftskonten (insbesondere als unerschöpfliche Geldquelle), das Einziehen von Mitgliedsbeiträgen (anstatt die Mitglieder tatsächlich etwas beitragen zu lassen), uvm.

Innerhalb verschiedener Tauschringe sind Übertragungen von Verrechnungseinheiten zwischen einzelnen Konten deswegen meist problemlos möglich. Einzige Ausnahme sind Tauschringe, die sich auf reine Leistungsverrechnung beschränken. Bei der reinen Leistungsverrechnung muss jede Buchung einer realen Leistung entsprechen, "Phantombuchungen" sind unerwünscht.

Wie einzelne Tauschringe intern mit ihrer Tauschwährung umgehen, kann den anderen normalerweise gleichgültig sein. Schwierig wird es erst, wenn ein Außentausch verrechnet werden soll.

Zwischen den Tauschringen kann eigentlich nichts übertragen werden, weil es nichts gibt, was übertragen werden könnte. Es fehlt eigentlich die gemeinsame Währung. Dennoch scheinen insbesondere Zeittauschringe die Vorstellung zu haben, dass ihre jeweiligen Tauschwährungen jederzeit in "Stunden" konvertiert werden könnten. Diese vermeintliche Konvertierbarkeit und Vergleichbarkeit von Zeitwährungen bildet die Grundlage für überregionale Verrechnungssysteme wie den RTR.

Dabei lässt sich Außentausch auch ohne diese Vorstellung gut erklären. Es kann zwar zwischen Tauschringen keine Währung übertragen werden (weil die jeweiligen Tauschwährungen per Definition nur innerhalb des Tauschrings gelten und nicht konvertierbar sind), aber es können sich die relativen Guthaben und Verbindlichkeiten verändern. Bei vielen Verfahren zur Verrechnung von Außentauschgeschäften entstehen Ungleichgewichte zwischen ganzen Tauschringen. Manche Tauschringe haben als Ganzes bei anderen "etwas gut" oder stehen bei ihnen als Ganzes in der Pflicht.

"Guthaben"

Der Begriff "Guthaben" meint im Folgenden also immer, dass die eine Seite bei der anderen "etwas gut hat". Sie ist gegenüber der anderen Seite in Vorleistung gegangen. Sie ist Kreditgeber. Diese "Etwas-gut-haben" ist aber immer an Geschäfts- oder Vertragsbeziehungen gebunden. Mit den im Folgenden beschriebenen Methoden können die Beteiligten den Überblick behalten.

  • Wer hat bei wem "etwas gut"?
  • Wer ist wem gegenüber welche Verbindlichkeiten eingegangen?

Wenn ein Tauschring bei einem anderen eine gemeinschaftliche Verpflichtung eingegangen ist, zeigt sich die gleiche grundsätzliche Schwierigkeit wie bei Schulden auf Gemeinschaftskonten.

  • Wer genau soll eigentlich für diese gemeinschaftliche Verpflichtung einstehen?
  • Was hat ein Tauschring davon, bei einem anderen Tauschring etwas gut zu haben, wenn dieser seine Verpflichtungen ignoriert oder nichts zu bieten hat?
  • Was ist so ein "Guthaben" wert? Ist es tatsächlich gleich viel wert, wie ein zahlenmäßig gleich hohes Guthaben bei einem verantwortungsvollen Tauschring?

Übertragen wird zwischen Tauschringen nichts. Stattdessen neigt sich die Waage der gegenseitigen Guthaben und Verbindlichkeiten zur einen oder anderen Seite.

Wie viel diese Guthaben und Verbindlichkeiten den jeweiligen Tauschringen letztlich wert sind, wird sich wohl nur im Einzelfall zeigen, wenn sie eingelöst werden sollen. Insofern handelt es sich hier um die gleiche Art riskanter Kreditverteilungsspielchen, die auch auf den internationalen Finanzmärkten zu beobachten sind.

Vertrauenswürdigkeit der Beteiligten

Die im Folgenden beschriebenen Methoden lassen sich sowohl verantwortlich nutzen als auch unverantwortlich ausnutzen. Es hängt ganz von den Beteiligten ab. Im besten Fall:

  • verhandeln die beteiligten Personen und Tauschringe offen und ehrlich miteinander,
  • vereinbaren sie einvernehmlich Regelungen, die für alle Beteiligten fair sind,
  • befolgen sie verlässlich dies einmal getroffenen Vereinbarungen.

Im schlechtesten Fall lassen sich Leichtgläubige im Rahmen des Außentauschs von Skruppellosen ausnutzen.

Verrechnung über Außenkonten

Ein übliches Verfahren, wie ein Tauschring seinen Mitgliedern ermöglichen kann, Geschäfte mit Mitgliedern anderer Tauschringe zu verrechnen, sind Außenkonten.

Ein Außentausch wird innerhalb der betroffenen Tauschringe als Tausch zwischen einem Mitgliederkonto und einem Außenkonto verrechnet. Das Außenkonto wird intern wie jedes andere Gemeinschaftskonto behandelt. Die Verantwortung für das gemeinschaftliche Außenkonto liegt beim Vorstand des Tauschring.

Grundmodell

Die Tauschringe Tal und Berg bieten ihren Mitgliedern an, über ein Außenkonto Tauschgeschäfte mit Mitgliedern des jeweils anderen Tauschring zu verrechnen. Wenn Tim aus Berg für Susi aus Tal eine Stunde lang Bücherkisten geschleppt hat, und die beiden diese Arbeitsleistung über ihre Tauschringe verbuchen möchten, sind zwei Buchungen nötig:

  1. Im Tauschring Tal überweist Susi - nach Rücksprache mit dem eigenen Vorstand - eine "Stunde" von ihrem Mitgliedskonto auf das Außenkonto.
  2. Im Tauschring Berg überweist der Vorstand - nach Rücksprache mit dem Vorstand in Tal - eine "Stunde" vom Außenkonto auf das Mitgliedskonto von Tim.

Für Susi und Tim ist die Sache damit erledigt. Bei beiden wurde eine Leistung gegen eine Buchung verrechnet. Was wurde aber zwischen den Tauschringen überwiesen? Nichts!

Tim hat die "Stunde" vom Außenkonto seines Tauschrings erhalten, nicht von Susi. Tims Tauschring "bezahlt" Tims Arbeit, nicht Susi. Das Außenkonto von Susis Tauschring hat die Buchung stellvertretend für Tims Tauschring erhalten. Die Kontostände auf den Außenkonten geben nach dem Tausch die Leistungsbilanz zwischen den Tauschringen wieder:

  1. Tims Tauschring hat jetzt bei Susis Tauschring eine Stunde Arbeit gut.
  2. Susis Tauschring Tal ist gegenüber Tims Tauschring Berg ein Leistungsversprechen im Umfang einer Stunde Arbeit eingegangen.

Da das Versprechen den ganzen Tauschring bindet, ist es auch so wichtig, dass der Vorstand dieses Tauschrings der Verrechnung des Außentauschs zustimmt.

Arten von Außenkonten

Verschiedene Arten von Außenkonten sind üblich:

  • Bei einem allgemeinen Außenkonto führt ein Tauschring nur ein Außenkonto für alle Tauschringe. Alle Tauschaktivitäten mit "außen" werden über dieses Konto abgerechnet.
  • Wenn ein Tauschring mit einem anderen Tauschring besonders viel tauscht, lohnt sich das Anlegen eines speziellen Außenkontos[3], das die Leistungsbilanz gegenüber diesem anderen Tauschring abbildet.
  • Wenn ein Tauschring den Außentausch über Clearingstellen verrechnet, wird für jede Clearingstelle ein eigenes Außenkonto eingerichtet. Es spiegelt dann den Kontostand des eigenen Tauschrings bei der jeweiligen Clearingstelle wieder.

Außenkonten eignen sich insbesondere, wenn die beteiligten Tauschringe auch auf organisatorischer Ebene gut zusammenarbeiten. Mitglieder der vier Tauschringe in der Region Ebersberg können dank gegenseitiger Außenkonten einfach miteinander tauschen, ohne in mehreren Tauschringen Mitglied werden zu müssen.[4]

Verantwortung für Außenkonten

Der Nachteil von Außenkonten ist, dass sie Gemeinschaftskonten sind. Das heißt, der Tauschring als Ganzes bürgt für die Außenkonten. Bevor ein Tauschring ein Außenkonto einrichtet, sollten die Mitglieder Regeln und Verantwortlichkeiten bestimmen:

  • Welche Limits soll das Außenkonto haben?
  • Wer darf im Namen des Tauschrings Buchungen über das Außenkonto akzeptieren oder veranlassen?
  • Wer muss im Namen des Tauschrings Buchungen über das Außenkonto ablehnen, weil etwa Limits überschritten oder andere Vereinbarungen verletzt würden?
  • Wer darf das Außenkonto in welchem Rahmen für welche Zwecke nutzen?

Zum Beispiel könnte der Tauschring festlegen, dass bestimmte Angebote überhaupt nicht extern verrechnet werden (wie Zimmervermietungen) oder ein Limit pro Person setzen (nur 10 Stunden Außentausch pro Jahr/Person) oder auf bestimmte Tauschringe beschränken (keine RTR-Buchungen in der eigenen Stadt).

Bei Außenkonten wird gerne übersehen, dass für Außen erbrachte Leistungen letztlich von den eigenen Mitgliedern "bezahlt" werden und dass von Außen erhaltene Leistungen den ganzen Tauschring zur Gegenleistung verpflichten.

Warnung an Tauschringe ohne Außenkonten! Ein Tauschring sollte sich vor der Einrichtung eines Außenkontos genau überlegen, ob dieser Schritt im Interesse aller ist. Wenn nur einzelne Mitglieder Tauschgeschäfte mit Mitgliedern anderer Tauschringe verrechnen wollen, geht das auch ohne Gemeinschaftskonto.

Verrechnung über Mitgliederkonten

Es ist möglich, Außentauschgeschäfte zu verrechnen, ohne dass die ganze Tauschringgemeinschaft bürgen muss. Am einfachsten geht das natürlich über richtigen Tausch (siehe oben), ganz ohne Verrechnung.

Doppelmitglied als Brücke

Wenn aber der Wunsch nach einer internen Verrechnung besteht, können auch einzelne Mitglieder ihr Konto für die Verrechnung anbieten. So könnte zum Beispiel jemand, der in zwei Tauschringen Mitglied ist, Buchungen zwischen anderen Mitgliedern dieser Tauschringe verrechnen. Er würde eine Gutschrift in dem einen Tauschring annehmen und im anderen Tauschring eine gleichwertige Gegenbuchung veranlassen.

Dreiertausch

Die Übernachtung eines Gastes von außerhalb könnte als Dreiertausch mit Teilverrechnung (Ringtausch mit Teilverrechnung) auch durch eine Mischung aus Naturaltausch und Verrechnung geregelt werden:

  1. Susi aus Tal möchte in die große Stadt Berg reisen und dort übernachten. Sie würde für die Übernachtung gerne ein großes Glas ihres berühmten Labskaus eintauschen.
  2. Tim nimmt sie gerne als Hausgast auf, kann mit Labskaus aber nichts anfangen. Er fragt im Tauschring herum.
  3. Flora würde sich über den Labskaus dagegen sehr freuen.
  4. Die drei einigen sich auf einen Ringtausch mit Teilverrechnung. Tim lässt Susi bei sich übernachten. Susi gibt Flora den Labskaus. Flora überweist Tim eine "Stunde".

Bei diesem Dreiertausch müssen die Leistungen auch nicht sofort gegeben werden. Genügend Vertrauen zwischen den Beteiligten vorausgesetzt, lassen sich so auch Geschäfte zwischen Mitgliedern benachbarter Tauschringe abrechnen:

  1. Susi aus Tal braucht eine Foto für ihre Webseite. Sie hilft anderen gerne beim Putzen.
  2. Tim aus Berg fotografiert gerne, hat aber eine saubere Wohnung.
  3. Flora aus Berg bräuchte Putzhilfe, kann aber nicht fotografieren.
  4. Die drei einigen sich auf einen Ringtausch mit Teilverrechnung. Tim fotografiert heute Susi. Susi hilft Flora zwei Wochen später beim Putzen. Flora überweist Tim anschließend eine "Stunde".

Susi hat im Naturaltausch Leistung gegen Leistung getauscht. Tim und Flora haben im Tauschringverfahren Leistung gegen Gutschrift getauscht. Das gleiche Prinzip lässt sich auch auf vier und mehr Personen erweitern.

Siehe auch Benutzer:Alex/Direkttausch zu dritt

Verallgemeinerung

Das Grundprinzip lässt sich auch verallgemeinern. Es ist auch denkbar, dass in beiden Tauschringen einzelne Mitglieder ihre Konten auch aus anderen Gründen zur Verfügung stellen. Sie könnten etwa, ähnlich wie beim Hawala-System, den Ausgleich untereinander über ein eigenes komplexes System aus Naturaltausch oder andere Geschäften herstellen.

Tauschringe als Mitglieder von Tauschringen

Das klassische Außenkonto-Verfahren geht davon aus, dass ein einfacher Tauschring nur Einzelpersonen als Mitglieder haben kann und dass eine Clearingstelle (wie der RTR) nur Tauschringe als Mitglieder haben kann.

Einseitige Mitgliedschaft

Wenn zwei Tauschringe ohnehin eng zusammenarbeiten, könnte auch der eine Tauschring den anderen Tauschring als Mitglied aufnehmen. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder beider Tauschringe zustimmen (wie beim klassischen Außenkonto-Verfahren auch).

Der große Vorteil dieses Verfahrens ist, dass die beiden Tauschringe keinen speziellen Vertrag erarbeiten müssen (im Gegensatz zum klassischen Außenkonto-Verfahren). Sie können den normalen Mitgliedschaftsvertrag nutzen, um die gegenseitigen Rechte und Pflichten festzulegen. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich für den aufnehmenden Tauschring der Verwaltungsaufwand verringert. Für den aufnehmenden Tauschring ist der Mitgliedstauschring nur ein Mitglied wie alle anderen auch. Der Mitgliedstauschring verwendet für seine interne Buchführung wie gewohnt ein spezielles Außenkonto, um Transaktionen über sein Mitgliedskonto beim aufnehmenden Tauschring intern zu verbuchen.

Der Nachteil des Verfahrens ist, dass die Beziehung zwischen den beiden Tauschringen nicht mehr gleichberechtigt ist. Der aufnehmende Tauschring und der Mitgliedstauschring haben unterschiedliche Rollen, Rechte und Pflichten. Beim Außenkonto-Verfahren haben beide Partner dagegen die gleichen Rechte und Pflichten.

Beispiel: Anna ist Mitglied im Tauschring Tal und möchte Bernd vom Tauschring Berg eine Stunde bei der Gartenarbeit helfen. Der Tauschring Tal ist Mitglied beim Tauschring Berg.

  1. Anna hilft Bernd eine Stunde bei der Gartenarbeit.
  2. Bernd überweist eine "Stunde" innerhalb des Tauschrings Berg von seinem Mitgliedskonto auf das Mitgliedskonto des Tauschrings Tals. Für ihn ist die Sache erledigt. Jemand aus Tal hat ihm geholfen. Er hat beim Tauschring Tal "bezahlt".
  3. Der Vorstand von Tal veranlasst eine Parallelbuchung innerhalb des Tauschrings Tal vom Außenkonto auf Annas Mitgliedskonto. Damit ist die Sache auch für Anna erledigt.

Im Gegensatz um klassischen Außenkonto-Verfahren kann sich der Vorstand von Berg aus dem Vorgang heraushalten. Für Berg sind nur Mitgliedskonten betroffen. Was die Mitglieder miteiander tauschen, betrifft den Vorstand nicht. Beim Außenkonto-Verfahren wird dagegen jeder Vorgang über ein Gemeinschaftskonto gebucht, für das der Vorstand verantwortlich ist.

Beispiel: Anna ist Mitglied im Tauschring Tal. Bernd vom Tauschring Berg möchte ihr eine Stunde bei Büroarbeit helfen. Der Tauschring Tal ist Mitglied beim Tauschring Berg.

  1. Bernd hilft Anna eine Stunde bei der Büroarbeit.
  2. Anna überweist - nach Rücksprache mit ihrem Vorstand in Tal - eine "Sunde" innrhalb des Tauschrings Tal von ihrem Mitgliedskonto auf das Außenkonto in Tal. Für sie ist die Sache erledigt. Jemand von außerhalb hat ihr geholfen. Sie hat "bezahlt".
  3. Der Vorstand von Tal veranlasst eine Parallelbuchung innerhalb des Tauschrings Berg(!) vom Mitgliedskonto des Tauschring Tals auf Bernds Mitgliedskonto. Bernd hat seine Gutschrift für den Tausch erhalten. Damit sit die Sache für Bernd erledigt.

Wenn der übergeordnete Tauschring ein Online-Buchungssystem verwendet, kann der Vorstand des Tauschrings Tal den gesamten Vorgang buchen, ohne dass irgendjemand in Berg mit dem Vorgang behelligt werden müsste.

Wechselseitige Mitgliedschaft

Wenn die beiden Tauschringe jeweils beim anderen Tauschring Mitglied werden, können beide Tauschringe auf Außenkonten verzichten.

Beispiele:

  • "TauschWatt und Wendische Talente richten sich gegenseitig Konten ein, …" "Bedingung für den Austausch mit anderen Tauschringen bleibt immer, daß die dort zusammengeschlossenen Personen bereit sind, mit (uns) gemäß unserem Prinzip Bewertung von Leistungen nach ZeitaufWand zu tauschen."[5]

Auf den ersten Blick ähnelt diese Verrechnungart dem Außenkonto-Verfahren. Kontostände und Kontobewegungen sind identisch! Der große Unterschied liegt in den Verträgen zwischen den Tauschringen und damit bei der Verantwortung für die Konten. Beim Außenkonto-Verfahren tragen die Vorstände der jeweiligen Tauschringe die Verantwortung für die Außenkonten beim eigenen Tauschring. Bei der wechselseitigen Mitgliedschaft tragen sie dagegen die Verantwortung für das gemeinschaftliche Mitgliedskonto beim anderen Tauschring.

In der Praxis scheint es vielen Vorständen, Orgas, Aktiven und einfachen Mitgliedern schwer zu fallen, Verantwortung für eigene Gemeinschaftskonten zu übernehmen. Vielleicht hilft dieses Verfahren, die wirtschaftliche Bedeutung von Außentausch besser zu verstehen? Wer kann sich schon vorstellen, dass ein negatives Außenkonto ein Guthaben bei einem anderen Tauschring bedeutet? Oder dass ein positives Außenkonto eine Verpflichtung gegenüber anderen Tauschringen widerspiegelt?

Vielleicht sind die gegenseitigen Abhängigkeiten besser verständlich, wenn der Tauschring tatsächlich ein Guthaben oder Schulden auf seinem Konto beim anderen Tauschring hat?

Tauschringwährung wechseln

Kann man die Tauschwährung eines Tauschrings in die Tauschwährung eines anderen Tauschrings wechseln? Nein. Tauschringe sind geschlossene Systeme. Die Tauschwährung ist eine interne Vereinbarung zwischen den Mitgliedern des jeweiligen Tauschrings und hat außerhalb des Tauschrings keine Bedeutung. Außerdem verbieten viele Tauschregeln eine Konvertierbarkeit ihrer Tauschwährung.

Aber der gewünschte Effekt lässt sich über Parallelbuchungen innerhalb der Tauschringe erzielen.

Doppelmitglieder

Beispiel: Anna und Bernd sind beide sowohl im Tauschring Tal als auch im Tauschring Berg Mitglied. Anna bräuchte etwas mehr "Stunden" in Tal, Bernd bräuchte etwas mehr "Stunden" in Berg.

  • Bernd überweist Anna in Tal 3 "Stunden"
  • Parallel dazu überweist Anna Bernd 3 "Stunden" in Berg.

Zwischen ihnen beiden persönlich bleibt die Leistungsbilanz unverändert, da ja keine Leistungen erbracht oder getauscht wurden. Aber ihre Leistungbilanz gegenüber ihren Tauschringen hat sich um jeweils 3 "Stunden" verschoben.

Übertragung von Einzelguthaben zwischen Tauschringen

Kann man Guthaben von einem Tauschring zu anderen "übertragen", etwa bei einem Umzug oder einem Tauschringzusammenschluss? Nein.

Es ist prinzipiell unmöglich nur Guthaben zu übertragen. Tauschringe sind geschlossene Systeme. Die Tauschwährung ist eine interne Vereinbarung zwischen den Mitgliedern des jeweiligen Tauschrings und hat außerhalb des Tauschrings keine Bedeutung.

Außenkonto

Wenn zwischen zwei Tauschringen eine Außenkonto-Vereinbarung besteht, könnten die beiden Tauschringe Guthaben/Schulden ihrer Mitglieder zu Lasten/Gunsten ihrer Außenkonten transferieren. Der Ablauf ist der Gleiche wie bei der Verrechnung eines Tauschgeschäfts über Außenkonten (siehe oben), nur wird dabei keine Leistung erbracht.

Beispiel: Susi ist Mitglied bei den Tauschringen Tal und Berg. Die beiden Tauschringen haben wechselseitige Außenkonten eingerichtet. Susi möchte eine "Stunde" von Tal nach Berg übertragen.

  1. Im Tauschring Tal überweist Susi - nach Rücksprache mit dem Taler Vorstand - eine "Stunde" von ihrem Taler Mitgliedskonto auf das Taler Außenkonto.
  2. Im Tauschring Berg überweist der Berger Vorstand - nach Rücksprache mit dem Taler Vorstand - eine "Stunde" vom Berger Außenkonto auf Susis Berger Mitgliedskonto.

Für Susi ist die Sache damit erledigt. Sie hat jetzt bei eine "Stunde" weniger Guthaben auf ihrem Konto in Tal und eine "Stunde" Guthaben mehr in Berg. Was wurde zwischen den Tauschringen überwiesen? Nichts.

Susi hat die "Stunde" in Berg nicht von ihrem Konto in Tal erhalten, sondern vom Außenkonto des Tauschrings Berg. Ihre "Stunde" in Tal kam dem Außenkonto in Tal zugute.

Dank der Außenkonto-Vereinbarung hat jetzt der Tauschring Berg eine "Stunde" beim Tauschring Tal gut. Der Tauschring Tal ist gegenüber dem Tauschring Berg ein Leistungsversprechen im Umfang einer Stunde Arbeit eingegangen.

Solange der Tauschring Tal in der Lage und bereit ist, sein Leistungssprechen zu erfüllen, war diese Transaktion für alle drei Seiten fair: für Susi, den Tauschring Tal und den Tauschring Berg.

Problematisch wird diese Geschäft erst, wenn keine weiteren Geschäfte mehr zwischen Berg und Tal zustande kommen. Dann müssen beide Tauschringe ihre jeweiligen Außenkonten vom Systemkonto ausgleichen. Tal freut sich, weil auf dem Außenkonto ein Guthaben war, das der Gemeinschaft zugute kommt. In Berg muss die Gemeinschaft aber ein verschuldetes Außenkonto ausgleichen. Susis Guthaben in Berg wurde von den anderen Mitgliedern in Berg "bezahlt"

"Guthaben mitbringen"

Manche meinen, dass der Weg über das Außenkonto unnötig sei. Sie buchen die Guthaben/Schulden einfach zu Lasten/Gunsten des Systemkontos, ohne sich Gedanken über die Gegenseite der Transaktion zu machen.

Beispiel: Peter möchte mit seinem Guthaben vom Tauschring Tal zum Tauschring Berg umziehen.

  1. In Tal überweist er sein restliches Guthaben von 1 "Stunde" auf das Taler Systemkonto.
  2. Peters Konto in Tal ist ausgeglichen. Er tritt in Tal aus.
  3. Peter tritt in Berg ein. Sein Konto in Berg wird mit Null eröffnet.
  4. Der Tauschring Berg überweist Peter 1 "Stunde" vom Systemkonto. Peter hat sein Ziel erreicht. Statt eines Guthabens in Tal hat er eines in Berg.

Im Gegensatz zur Übertragung per Außenkonto gibt es in diesem Fall keine Vereinbarung zwischen den beiden Tauschringen. Das heißt der aufnehmende Tauschring zahlt das Guthaben des neuen Mitglieds von einem Gemeinschaftskonto, ohne Gegenleistung!

Warnung an die aufnehmenden Tauschringe! Wenn ein neues Mitglied "Guthaben mitbringen" will, sollte sich der Vorstand des aufnehmenden Tauschrings nicht übertölpeln lassen! Entweder ist das neue Mitglied naiv und versteht nicht, wie Gemeinschaftskonten funktionieren und welche zerstörerischen Folgen die Überschuldung des Verwaltungskontos für einen Tauschring haben kann. Oder das neue Mitglied versucht den aufnehmenden Tauschring bewusst im Dunkeln zu lassen, was einige Fragen nach dessen Vertrauenswürdigkeit aufwerfen sollte.

Übertragung von Guthaben einer Gruppe

Es ist aber möglich, Guthaben und Schulden von mehreren Personen gemeinsam zu "übertragen", solange die Summe ihrer Guthaben und Schulden genau Null ist.

Übertragen im Wortsinne wird natürlich nichts. Der gewünschte Effekt wird über Parallelbuchungen innerhalb der Tauschring erzielt.

Doppelmitglieder

Die einfachste Methode der Guthabenübertragung verwendet nur Mitgliederkonten. Das Verfahren ist das Gleiche, wie beim "Wechseln" von Tauschringwährung (siehe oben).

Beispiel: Anna und Bernd wollen gemeinsam vom Tauschring Tal zum Tauschring Berg umziehen. Anna hat in Tal ein Guthaben von +5 "Stunden", Bernd hat in Tal Schulden von -5 "Stunden". Der Umzug erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Anna überweist Bernd in Tal 5 "Stunden". Beider Kontostände sind jetzt Null. Sie haben beide ihr Leistungsversprechen in Tal erfüllt und können guten Gewissens austreten.
  2. Beide treten in Berg ein. Ihre Konten werden mit Kontostand Null eröffnet.
  3. In Berg überweist Bernd Anna 5 "Stunden". Bernds Konto ist wieder bei -5 "Stunden", Annas Konto bei +5 "Stunden", aber jetzt beim neuen Tauschring Berg.

Dieses Verfahren lässt sich auch auf mehrere Personen erweitern.

Beispiel: Anna, Bernd, Carla und Dieter wollen gemeinsam vom Tauschring Tal zum Tauschring Berg umziehen. Ihre Kontostände sind +5, -3, -4 und +2 "Stunden". Die Summe ihrer Kontostände beträgt Null.

  1. Anna überweist Bernd 3 "Stunden" und Carla 2 "Stunden". Dieter überweist Carla 2 "Stunden". Die Kontostände der vier sind jetzt Null. Alle vier haben ihr Leistungsversprechen in Tal erfüllt und können guten Gewissens austreten.
  2. Alle vier treten in Berg ein. Ihre Konten werden mit Kontostand Null eröffnet.
  3. In Berg überweist Carla je zwei "Stunden" an Anna und Dieter. Bernd überweist Anna 3 "Stunden". Die Kontostände der vier sind jetzt wieder genauso wie vorher, nur beim neuen Tauschring Berg.

Das Verfahren hat große Vorteile für die umziehenden Mitglieder und den aufnehmenden Tauschring. Die Mitglieder können unabhängig von den Tauschring-Orgas umziehen. Wenn sich kleinere Gruppen aktiver Mitglieder von einem zerfallenden Tauschring absetzen wollen, können sie es so tun. Sie hoffen darauf, beim neuen Tauschring leichter Tauschpartner zu finden, um für ihr Guthaben etwas zu "kaufen" oder um ihre Verbindlichkeiten ehrlich abzuarbeiten. Der aufnehmende Tauschring gewinnt zusätzliche Mitglieder, ohne Gemeinschaftskonten zu belasten und ohne Organisationsaufwand für die Orga.

Der Nachteil des Verfahrens ist der Verhandlungsaufwand für die umzugswilligen Mitglieder. Sie müssen sich finden und auf die Höhe der zu übertragenden Kontostände einigen.

Teilübernahme eines Tauschrings mit Gemeinschaftskonto

Wenn eine größere Gruppe Personen gemeinsam von einen Tauschring zu einem anderen umzieht, kann der Überblick über die notwendigen Parallelbuchungen zwischen den Mitgliedern verloren gehen. Hier bietet es sich an, beim aufnehmenden Tauschring ein zusätzliches Gemeinschaftskonto einzurichten.

Beispiel: Anna, Bernd, Carla und Dieter wollen gemeinsam vom Tauschring Tal zum Tauschring Berg umziehen. Ihre Kontostände sind +5, -3, -4 und +2 "Stunden". Die Summe ihrer Kontostände beträgt Null.

  1. Im Tauschring Tal überweisen Anna und Dieter ihre Guthaben auf das Systemkonto und das Systemkonto gleicht die Schulden von Bernd und Carla aus. Die Kontostände der vier sind jetzt Null. Alle vier haben ihr Leistungsversprechen in Tal erfüllt und können guten Gewissens austreten.
  2. Alle vier treten in Berg ein. Ihre Konten werden mit Kontostand Null eröffnet.
  3. Der Tauschring Berg richtet ein zusätzliches Gemeinschaftskonto "Saldenübernahme Tal" ein.
  4. In Berg überweisen Bernd 3 "Stunden" und Carla 4 "Stunden" an das Konto "Saldenübernahme Tal".
  5. In Berg überweist der Vorstand Anna 5 "Stunden" und Dieter je 5 und 2 "Stunden" vom Konto "Saldenübernahme Tal".
  6. Das Konto "Saldenübernahme Tal" ist wieder ausgeglichen und wird vom Vorstand eingefroren.

Der Vorteil des Zwischenschritts mit dem Gemeinschaftskonto ist die geringere Zahl an Buchungen. Für jedes übernommene Mitglied ist nur eine Buchung nötig, um die Kontostände des alten Tauschrings nachzubilden. Wenn sich die umziehenden Mitglieder im Vorfeld einigen können, genauso viel Schulden wie Guthaben umzuziehen, ist das Verfahren sehr elegant.

Der große Nachteil des Verfahrens ist die Versuchung für den Vorstand, auf dem zusätzlichen Gemeinschaftskonto Schulden zu machen. Solange das zusätzliche Gemeinschaftskonto einen positiven Kontostand hat oder ausgeglichen ist, ist das Verfahren für den aufnehmenden Tauschring sicher. Es ist empfehlenswert, für dieses Konto ein Minus-Limit von Null festzulegen.

Wenn die übernommenen Mitglieder aber mehr Guthaben als Schulden mitbringen wollen, hat der Vorstand ein Problem. Soll er den Konflikt wagen, konsequent Nein sagen und den Tauschring vor neuen Schulden schützen? Oder soll er den bequemen Weg gehen und einfach die Guthaben zu Lasten des zusätzlichen Gemeinschaftskontos buchen? Dann hätten die bisherigen Mitglieder des aufnehmenden Tauschrings die Guthaben der neuen Mitglieder bezahlt.

Warnung an die aufnehmenden Tauschringe! Der Vorstand des aufnehmenden Tauschrings sollte sich nicht übertölpeln lassen. Wenn sich keine Gruppe von Mitgliedern findet, deren Kontostände sich zu genau Null addieren, ist das ein Problem der umzugswilligen Mitglieder. Warum sollte sich der Vorstand des aufnehmenden Tauschrings in interne Verteilungskämpfe des abgebenden Tauschrings reinziehen lassen?

Am einfachsten hält sich der Vorstand des aufnehmenden Tauschrings aus den internen Angelegenheiten des abgebenden Tauschrings heraus. Die übernommen Mitglieder brauchen kein Gemeinschaftskonto, um untereinander die alten Geschäftsbeziehungen nachzubilden und fortzusetzen. Wenn sich jemand beschwert, dass er nicht sein ganzes "Guthaben mitbringen" kann, liegt das an einer Überschuldung des Verwaltungskontos des abgebenden Tauschring und an der mangelnden Bereitschaft der verschuldeten Mitglieder des abgebenden Tauschrings, ihr Leistungsversprechen einzuhalten. Was geht das den aufnehmenden Tauschring an?

Vollständige Übernahme eines Tauschrings

Es ist möglich, dass ein Tauschring einen anderen Tauschring vollständig übernimmt. Für sämtliche Mitglieder- und Gemeinschaftskonten des alten Tauschrings würden entsprechende Konten im neuen Tauschring angelegt. Dazu kommt noch ein zusätzliches Gemeinschaftskonto ("Saldenübernahme"), wie beim Teilübernahme-Verfahren. Die Kontostände sämtlicher Mitglieder- und Gemeinschaftskonten werden zu Gunsten/Lasten des Saldenübernahme-Kontos gebucht.

Wenn die Buchhaltung des alten Tauschrings in Ordnung war, ist das Saldenübernahme-Konto nach den Buchungen Null. Wenn nicht, wird das Ausmaß der Fehlbuchungen auf dem Saldenübernahme-Konto sichtbar.

Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass es einen nahtlosen Übergang erlaubt. An einem Stichtag werden sämtliche Konten beim alten Tauschring eingefroren und beim neuen Tauschring nachgebildet. Ab diesem Zeitpunkt kann die Buchhaltung des alten Tauschrings geschlossen werden und alles geht nahtlos im neuen Tauschring weiter.

Das Verfahren hat zwei große Nachteile. Erstens muss der aufnehmende Tauschring sämtliche Schulden des aufgelösten Tauschrings übernehmen, was schnell zu einer Überschuldung des Verwaltungskontos beim aufnehmenden Tauschring führen kann.

Zweitens dürfte in den meisten Fällen die satzungsmäßige und rechtliche Grundlage für so eine Übernahme fehlen. Die zu übernehmenden Mitglieder haben ihr Leistungsversprechen dem alten Tauschring gegeben, nicht dem neuen. Kann der aufnehmende Tauschring neue Mitglieder auch ohne oder gar gegen deren erklärten Willen aufnehmen? Wenn ja, wäre das überhaupt im Interesse des aufnehmenden Tauschrings? Wenn nein, wie soll mit den Kontoständen der Verweigerer verfahren werden?

Warnung an die aufnehmenden Tauschringe! Ist so eine Übernahme wirklich im Interesse des aufnehmenden Tauschrings? Oder wäre es nicht sinnvoller, die ungeklärten Altlasten beim alten Tauschring zu belassen und nur einzelne Mitglieder aufzunehmen?

Der Vorstand des aufnehmenden Tauschrings sollte prüfen, wer genau sich für die vollständige Übernahme einsetzt. Welche Interessen verfolgen diese Personen? Will sich die Orga des alten Tauschrings ihrer Verantwortung entledigen, indem sie alles auf den neuen Tauschring abwälzt? Will jemand "Guthaben mitbringen" - ohne Rücksicht auf die Anderen?

Ausnutzen der Leichtgläubigen

Die allgemeine Unwissenheit über die Feinheiten des Außentauschs kann leicht ausgenutzt werden. Es gibt zahlreiche Beispiele, wie Schmarotzer und Betrüger von naiven Tauschringmitgliedern Leistungen erschlichen haben.

"Guthaben mitbringen"

Beim Mitbringen von Guthaben (siehe oben) behauptet der Täter gegenüber einem leichtgläubigen Orga-Mitglied seines Tauchrings, er habe bei einem anderen Tauschring ein Guthaben erworben, das er gerne "mitbringen" möchte. Das Opfer überweist ihm das Guthaben zu Lasten eines Gemeinschaftskontos.

Schutzmaßnahmen:

  • Kontakt mit dem abgebenden Tauschring aufnehmen und die Angaben prüfen. War der Täter überhaupt in einem anderen Tauschring Mitglied? Hat er dort tatsächlich Guthaben erworben? Wenn ja, wie und wie viel? Gibt es vielleicht die Möglichkeit, ein Gegengeschäft auf andere Ebene zu vereinbaren?
  • Klärung von Tauschregeln. Soll die Orga überhaupt das Recht haben, Guthaben zu Lasten von Gemeinschaftskonten zu verteilen? Wer hat das Recht, Ausnahmen zu gewähren?
  • Autorisierung durch Mitgliederversammlung. Um sich der Opferrolle zu entziehen, sollte die Orga die Entscheidung an die Mitgliederversammlung verweisen. Die Gemeinschaft entscheidet in einem demokratischen Verfahren, wie die gemeinschaftlichen Ressourcen verwendet werden sollen.

Ungültige Schecks

Beim Scheck-Trick nimmt der Täter vom Opfer eine Leistung in Anspruch und behauptet, sie sei mit einem Eintrag in das Tauschhefts des Opfers oder durch Übergabe eines ausgefüllten Tauschbelegs abgegolten. Das Opfer hält den Tauschbeleg für einen gültigen Scheck. Es sind tatsächlich schon Betrüger mit RTR-Belegen "einkaufen" gegangen, die entweder selbst in keinem Tauschring Mitglied waren oder deren Tauschring nicht dem RTR angeschlossen war. Der Tausch kann mangels gültigem Gegenkonto nicht gebucht werden. Entweder bleibt das Opter auf einem wertlosen Stück Papier sitzen, weil es Tauschregeln ignoriert hat und zu bequem war, seine Orga vor dem Tausch zu fragen, oder der Tauschring als Ganzes übernimmt die Zeche.

Schutzmaßnahmen:

  • Schulung der Tauschringmitglieder. Wie funktioniert ein Tausch im Tauschring? Was ist der Unterschied zu einer Währung? Wie überprüft man die Angaben auf einem Tauschbeleg? "Erst fragen, dann tauschen."
  • Schulung der Orga. Unter welchen Umständen dürfen Tauschbelege nicht gebucht werden?
  • Verantwortungsvolle Orga, die nicht aus falsch verstandenem Mitleid ungültige "Schecks" verbucht, sondern die fahrlässige oder uneinsichtige Tauschringmitglieder in die Pflicht nimmt.
  • Design der Tauschbelege sollte nicht mit Scheck oder Überweisungsträger verwechselt werden können. Unterschriften von allen Beteiligten vorsehen: Leistungsnehmer, Leistungsgeber, ggfs. Beauftragte oder Vorstände der an der Leistungsverrechnung beteiligten Tauschringe. Anleitung aufdrucken!

Geplanter Bankrott

Beim geplanten Bankrott geht der Täter im Namen eines Tauschrings Außenkonto-Vereinbarungen mit anderen Tauschringen oder Clearingstellen ein. Er selbst (oder andere Mitglieder seines Tauschrings) nimmt von anderen Tauschringen Leistungen in Anspruch. Dann ignoriert sein Tauschring aber sämtliche Verpflichtungen, die sich aus der Außenkonto-Vereinbarung ergeben. Wie sollte sein Tauschring auch von den anderen Tauschringen zur Rechenschaft gezogen werden? Notfalls löst sich ein Tauschring einfach auf, um sich seiner Verpflichtungen zu entziehen.

Schutzmaßnahmen:

  • Limits auf Außenkonten definieren und durchsetzen, um den maximalen Schaden für den leistungsgebenden Tauschring zu begrenzen.
  • Vertragspartner für Außenkonto-Vereinbarungen sorgfältig auswählen. Bei Vereinbarungen zwischen einzelnen Tauschringen wissen die beteiligten Tauschringe, auf wen sie sich einlassen. Bei Vereinbarungen mit Clearingstellen wird es schwieriger. Im Gegensatz zur VeSTa prüft der RTR nicht die Zuverlässigkeit der teilnehmenden Tauschringe. Will sich der Tauschring einer solchen Clearingstelle tatsächlich anschließen?
  • Kompletter Verzicht auf Außenkonto-Vereinbarungen. Es gibt genug andere Möglichkeiten (siehe oben), wie Mitglieder unterscheidlicher Tauschringe ins Geschäft kommen können.

Arbitrage

Beim Arbitrage-Trick spielt der Täter die verschiedenen Tauschwährungen gegeneinander aus. Er erwirbt "Stunden" in einem Tauschring, wo das billig oder umsonst möglich ist. Er gibt die "Stunden" in Tausschringen aus, wo vertrauensvolle Mitglieder diesen "Stunden" tatsächlich einen Wert zumessen. Arbitrage ist nur möglich, wenn die beteiligten Tauschringe unterschiedliche Währungsdefinitionen verwenden.

In der Praxis haben viele vermeintliche Zeittauschringe einen Umrechnungskurs zwischen "Stunde" und Euro festgelegt. Das ist zum Beispiel der Kurs, bei dem "Stunden"-Schulden im Falle eines Austritts in Euro "ausgeglichen" werden können. Wenn aber der Tauschring Tal für eine Arbeitsstunde einen Einheitslohn von 10 Euro, Tauschring Berg dagegen von 20 Euro festlegt, soll dann eine "Stunde" in Berg einer oder zwei "Stunden" in Tal entsprechen?

Oder ein Mitglied eines Tauschrings mit verhandelbarem Stundensatz geht bei einem Tauschring mit festen Stundensatz einkaufen. So könnte sich jemand für eine Stunde qualifizierte Beratung im einen Tauschring drei "Stunden" gutschreiben lassen (der Stundensatz ist ja verhandelbar) und für diese drei "Stunden" im anderen Tauschring drei Stunden qualifizierte Beratung einkaufen (hier ist der Stundensatz fest). Für eine Stunde eigene Leistung erhält diese Person drei Stunden Gegenleistung. Ist das fair?

Schutzmaßnahmen:

  • Vor der Verrechnung von Außentauschgeschäften sorgfältig prüfen, ob der andere Tauschring die gleiche Währungsdefinition verwendet.
  • Verzicht auf die Teilnahme an Clearingstellen wie den RTR, die keine Vorkehrungen gegen Arbitrage treffen.
  • Ganz auf Verrechnung von Außentausch verzichten.

Was ist so schlimm daran?

Opfer sind in allen Fällen Leichtgläubige, die Leistungen in dem Vertrauen erbringen, dass die erworbenen "Guthaben" tatsächlich für etwas gut seien. Spätestens wenn sie ihr vermeintliches "Guthaben" ausgeben wollen und es niemand haben will, bemerken sie, dass ihre lokale Tauschwährung tatsächlich kein allgemeingültiges Zahlungsmittel ist, sondern nur eine interne Vereinbarung einer kleinen geschlossenen Gruppe (siehe oben).

Sie haben für andere gearbeitet, erhalten aber keine Gegenleistung, weil sich Funktionäre, Schmarotzer oder Betrüger ihrer Verantwortung entzogen haben. Ihre Tauschringe zerfallen, weil niemand mehr für wertlose Tauschwährung zu arbeiten bereit ist.

Manche Opfer werden selbst zu Tätern. Ihre Tauschringe verkommen zu einer Art Schneeballsystem, wo die alten Mitglieder die Leichtgläubigkeit der neuen Mitglieder auszunutzen versuchen. Solche Tauschringe sind leicht an einer massiven Überschuldung des Verwaltungskontos zu erkennen. Oder sie versuchen mittels Außentauschverrechnung die Leichtgläubigkeit anderer Tauschringe auszunutzen.

Die großen Netzwerke wie VeSTa, RTR, AcrossLETS, Za:rt oder Tauschen ohne Geld habe eine weitreichende Vorbildwirkung. Sie beeinflussen, wie Tauschringe miteinander umgehen. Wenn sie die Ausnutzung von Leichtgläubigen in ihrem Netzwerk dulden, beschädigen sie alle Tauschringe ihres Netzwerks. So könnte sich unverantwortliches Verhalten eines Tauschrings in Bayern wegen der Vernetzung negativ auf einen Tauschring in Berlin auswirken.

Der ideelle Schaden dürfte sogar größer sein als der materielle Schaden. Die meisten Tauschringe werben mit einem hohen ethischen Anspruch (vgl. Konsens von München). Fehlverhalten in einem isolierten Tauschring trifft nur die eigenen Mitglieder. Unverantwortliches Verhalten beim Außentausch beschädigt das Vertrauen in die Tauschringidee von sehr viel mehr Menschen.

Tauschen statt Bezahlen!

Viele Tauschringe werben mit dem Spruch "tauschen statt bezahlen". Warum treiben sie dann so einen Aufwand, um außerhalb ihres Tauschrings mit Tauschwährung "bezahlen" zu können? Wollen sie wirktlich tauschen - oder wollen sie großräumig ein alternatives Geldsystem schaffen?

Wer profitiert eigentlich von den komplexen Verrechnungssystemen? Und wer wird ausgebeutet? Warum sollte sich die Orga so viel zusätzliche Verantwortung und Arbeit aufhalsen? Warum sollte sich ein Leistungsgeber mit wertlosen Zetteln abspeisen lassen?

Es gibt eine einfache Alternative zu der ganzen Rechnerei und Bucherei: reale Waren und reale Leistungen gegen reale Waren und reale Leistungen tauschen.

Diskussion

Einige Tauschringe im bayerischen Raum gestatten ihren Mitgliedern, Geschäfte mit Nichtmitgliedern ins persönliche Tauschheft einzutragen.[6] Beim LETS Tauschring Fürstenfeldbruck ist "ein Übertrag" von Guthaben in Verrechnungseinheiten möglich, wenn ein Mitglied in oder von einem anderen Tauschring übertritt.[7] Es wäre im Einzelfall zu prüfen, wie sich dieses Vorgehen auf die Tauschringe auswirkt und wer letztlich die Zeche zahlt.

Im Workshop "Tauschen ohne Grenzen" beim Bundestreffen 1997 wurde der Vorschlag gemacht, für den Außentausch von Übernachtungen eine eigene überregionale Verrechnungseinheit zu schaffen, das "Bett".[8]

In der Geld- und Bankentheorie werden verschiedene alternative Modelle diskutiert[9],wie überregionale Währungen dezentral geachaffen werden könnten. Es ist fraglich, inwiefern diese Modelle auf Tauschringe üertragbar sind und inwiefern die Außentauschverrechnung von Tauschringen ein solches dezentrales Bankensystem schaffen oder gar ersetzen könnte.

Außentausch widerspricht der Grundidee vieler Tauschringe, sich ganz bewusst auf lokale Wirtschaftsaktivität zu beschränken. Ingo Leipner fragte schon 1998: "Was geschieht, wenn Tauschringe Kaufkraft über Außenkonten verlieren?"[10] Als Antwort erinnert er dran, dass sich Tauschring "aus prinzipiellen Gründen gegenüber dem übrigen Währungsgebiet" abschotten. Und nicht etwa "um sich in eine überkommene Kleinstaaterei zu flüchten, sondern um die Fähigkeit ihrer Mitglieder zu stärken, einen immer intensiveren Leistungsaustausch betreiben zu können." Daher "sollen in einer gesunden, lokalen Ökonomie Erwerb und Verbrauch von Kaufkraft demselben Kreis an Menschen wirtschaftlichen Nutzen bringen. Das kann aber nur funktionieren, wenn die Zirkulation von Verrechnungseinheiten in einem geschlossenen Wirtschaftskreislauf stattfindet, ohne die Gefahr, daß Verrechnungseinheiten abfließen."

Kompensationsgeschäfte sind im gewerblichen Umfeld durchaus üblich[11], wenn es an einer gemeinsamen Währung, einem verlässlichen Bankensystem oder an Kreditgebern mangelt. Wer Tauschringe vor allem als Wegbereiter eines neuen Währungssystems versteht - wie bei LETS oder Zeitbank - könnte diese Sichtweise als Rückschritt abtun. Wer Tauschringe dagegen als Erweiterung des Naturaltauschs (engl. barter) auf mehrere Personen versteht - wie bei Barter Clubs - könnte diese Sichtweise als pragmatisches Wiederanknüpfen an die Wurzeln des Tauschgedankens wertschätzen.

Vergleich überregionaler Tauschverfahren

Im Artikel "Vergleich überregionaler Tauschsysteme" werden die Vor- und Nachteile mehrerer überregionaler Tauschverfahren miteinander verglichen:

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Dokumentation des BT 1998, S. 18-23
  2. Dokumentation des BT 1998, S. 43-51
  3. tauschringe.org: Überregionaler Tausch. 2006. http://www.tauschringe.org/tauschnetz.htm (zuletzt abgerufen 21.2.2012)
  4. Manfred Neumann: Tauschen zwischen Tauschkreisen über Außenkonto/Transferkonto ohne zusätzlichen übergeordneten (Meta-)Tauschkreis. 2011. http://talentering.de/?Außentausch (zuletzt abgerufen 21.2.2012)
  5. ausführliche Beschreibung des Verfahrens in: "Tausch Ohne Grenzen" - Arbeitspapier." in: TSN Nr. 1, 1998, S. 40-42
  6. (Quelle fehlt)
  7. Punkt 3e der Tauschregeln des LETS Tauschring Fürstenfeldbruck: "Beim Übertritt in oder von einem anderen Tauschring wird zwischen den Verwaltern der Tauschringe ein Übertrag der Talente in beiderseitigem Einvernehmen vorgenommen."
  8. Doku des BT 1997, S. 18
  9. vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Free_Banking
  10. Ingo Leipner: Drahtseilakt ohne Netz? Was geschieht, wenn Tauschringe Kaufkraft über Außenkonten verlieren? in: TSN Nr. 3, 1998, S. 6-12
  11. vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Kompensationsgeschäft